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GasthörerschaftNichtstudenten können Lehrveranstaltungen der TU Dresden als Gasthörer besuchen. Es werden allerdings keine Prüfungen abgelegt, Scheine erworben oder Veranstaltungsteilnahmen bestätigt. Die Gasthörerschaft ist gebührenpflichtig und sie muss jedes Semester neu beantragt werden. Der Antrag und die Einzahlerquittung für die Gasthörergebühr ist beim Immatrikulationsamt vorzulegen. |
Kontakt
Zentrum für Weiterbildung
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