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Fazit

Man bekommt den Eindruck, dass sich Informatik mehr und mehr als Schulfach mit allgemein bildendem Anspruch an den Schulen Deutschlands etabliert und man kann erkennen, dass zumindest ein Wahlfach Informatik und eine gewisse, Grundlagen schaffende informatische Pflichtbildung – häufig jedoch auf Minimalniveau – mittlerweile an vielen Schulen der Bundesrepublik Einzug gehalten hat.

Trotz dieser beobachtbaren, positiven Entwicklung hat das Unterrichtsfach Informatik bis heute nicht den Stellenwert einer eigenständigen Naturwissenschaft erreicht und muss daher weiterhin um seine Berechtigung als essentielles Schulfach kämpfen, welches in allen Jahrgangsstufen sämtlicher Schulen vertreten sein sollte. Das geht so weit, dass sich im Fächerkanon mancher Schulen gar kein Informatikunterricht findet. Von der Einführung als generelles Pflichtfach ist Informatik noch weit entfernt.

Hinzu kommt, dass der Unterricht in den einzelnen Bundesländern nach wie vor sehr unterschiedlich, nicht selten erst auf Schulebene realisiert wird, sodass selbst innerhalb der jeweiligen Länder die informatische Bildung von Schule zu Schule stark variieren kann. Verantwortlich für diesen Umstand ist zu großen Teilen die Länderhoheit über das Bildungswesen, die auch nach der Föderalismusreform 2006 weitestgehend bestehen bleibt.

Um eine starke Regionalisierung zu verhindern, muss die Teilnahme der Absolventen aller Schulen an weiterführender Bildung, sei es im Hochschulbereich oder im Bereich der Berufsausbildung, ohne Einschränkung der Mobilität gesichert sein. Daher muss eine der wesentlichen Aufgaben darin bestehen, Qualitätsstandards zu sichern, um eine Vergleichbarkeit von Zeugnissen und Abschlüssen zu gewährleisten. Die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA) Informatik und das Zentralabitur sind bereits ein Schritt in Richtung Standardisierung und nationaler Bildungspolitik. Der nächste Schritt muss die Einführung nationaler Bildungsstandard sein, um auch im Bereich bis zum Mittleren Schulabschluss ein hohes Bildungsniveau zu sichern.

Seitens der Informatik werden Mindeststandards gefordert, da wegen der oben genannten Gründe – einer in völlig verschiedenartigen Strukturen stattfindenden oder gar überhaupt nicht vorhandenen informatischen Bildung – die Einführung von Regelstandards nicht akzeptabel wäre, da in diesem Fall deren Orientierung am Durchschnitt zwangsläufig in einer Verringerung des Niveaus resultieren würde, zumindest dort, wo informatische Bildung bereits ernsthaft vermittelt wird. Selbstverständlich bedeutet die Arbeit mit Mindeststandards auch eine hohe Mitverantwortung für Schulen, ihren Schülern dieses Mindestmaß an informatischer Bildung erfolgreich zu vermitteln.

Abschließend sei noch erwähnt, dass der große Vorteil, den der Bildungsföderalismus zu bieten hat, nämlich der Wettbewerb der Länder um das beste Bildungssystem, durch Bildungsstandards, die ein Mindestmaß beschreiben keineswegs eingeschränkt wird. Vielmehr wird damit Bildungsverantwortlichen der Auftrag erteilt, unseren Schülern in einer Gesellschaft mit wachsender Bedeutung von Globalisierung eine international konkurrenzfähige Ausbildung zu gewährleisten. Daher unterstreicht diese Arbeit die Bemühungen seitens der Informatik um die Einführung nationaler Mindeststandards für den Informatikunterricht.

04.02.2007 18:51

Kontakt
TU-Dresden
Fakultät Informatik
Institut für Software- und Multimediatechnik
Arbeitsgruppe Didaktik der Informatik

Verantwortlicher Hochschullehrer:
Prof. Dr. paed. habil. Steffen Friedrich
sf2@inf.tu-dresden.de

Betreut von:
Dr. rer. nat. Bettina Timmermann
bt1@inf.tu-dresden.de

Bearbeitet von:
Moritz Weeger
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