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Bildungsstandards und Zertifikate

Bildungsstandards

Zunächst sei erwähnt, dass die Kultusministerkonferenz (KMK) derzeit keine Einführung von Bildungsstandards für das Schulfach Informatik plant, jedoch wird seitens der Gesellschaft für Informatik, insbesondere innerhalb des Fachausschusses Informatische Bildung in Schulen (IBS) und der Fachgruppe Didaktik der Informatik, bereits seit einigen Jahren an Standards für den Informatikunterricht gearbeitet. Während die KMK Regelstandards definiert, werden seitens der Informatik Mindeststandards für einen Mittleren Schulabschluss beschrieben, als deren Vorbild die mathematischen Standards der NCTM (National Council of Teachers of Mathematics) aus dem Jahr 2000 dienen [KW05].

In der Entwurfsfassung für die Diskussion [PU06] sind die Standards in Inhaltsbereiche und Prozesskompetenzen aufgeteilt, wobei die Inhaltsbereiche die inhaltlichen Anforderungen beschreiben, welche an die Schüler gestellt werden, während die Prozesskompetenzen angeben, auf welche Art und Weise mit den Inhalten gearbeitet werden soll.

Die Standards sollen für die Klassenstufen 5 bis 7 sowie für die Klassenstufen 8 bis 10 ausgewiesen werden.

Zertifikate

Aufgrund der Tatsache, dass spezielle Zertifikate auch im Kontext informatischer Schulbildung auftauchen, wird an dieser Stelle kurz auf dieses Thema eingegangen und an den folgenden drei Beispielen deren Relevanz verdeutlicht.

1. Laut einer Pressemitteilung vom 08.03.2006 hat das Kultusministerium Hessen als erstes deutsches Bundesland eine Rahmenvereinbarung mit der DLGI abgeschlossen, welche teilnehmenden Schulen Preisnachlässe bei den Lizenzgebühren der „European Computer Driving Licence“ (ECDL) und Unterstützung bei der Schulung von Lehrern zu „ECDL-Mentoren“ sichert [HE07]. Die Teilnahme an diesem schulunabhängigen Prüfungsverfahren, dem „Europäischen Computer Führerschein“, soll freiwillig sein und eine Möglichkeit zur Zertifizierung des ohnehin im Rahmen der Schulinformatik erworbenen Wissens bieten [HE06]. Siehe dazu auch den Unterabschitt zu Hessen: „Zertifikate als Zusatzangebot“.

2. Rheinland-Pfalz bietet einen Weiterbildungslehrgang "Informatische Bildung in der Sekundarstufe I" an, welcher die Lehrkräfte auf eine Prüfung zum Erwerb der Unterrichtserlaubnis für informatische Bildung in der Sekundarstufe I bzw. für das Wahlpflichtfach „Informationstechnologie“ vorbereitet. Der Lehrgang erfolgt in zwei Stufen, wobei die erste zum Erwerb der Unterrichtserlaubnis für das Fundamentum und der Online-Prüfung zum ECDL-Trainer führt [RP07]. „Verfügt eine Schule über einen zertifizierten ECDL-Trainer, dann kann sie sich über die DLGI zum Prüfungszentrum für den Europäischen Computerführerschein (ECDL) autorisieren lassen. Damit kann die Schule ihren Schülern die Prüfungen zum ECDL anbieten“ [RP07].

3. „Mit dem Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus wurde im Januar 2007 ein Rahmenvertrag zur Erleichterung der Einführung des ECDL an Schulen geschlossen“ [EC00].

Die drei Beispiele machen deutlich, dass dieses produktunabhängige Zertifikat, der Europäische Computer Führerschein, bereits heute an den Schulen vieler Bundesländer eine wichtige Rolle spielt und in den nächsten Jahren vermutlich weiter an Bedeutung gewinnen wird. ECDL steht zum einen für den 1996 von CEPIS (Council of European Professional Informatics Societies) gegründeten, weltweiten Dachverband und Lizenzgeber und gleichzeitig ist es der Titel für eben jenes, derzeit „in 146 Ländern anerkannte Zertifikat zum Nachweis von grundlegenden IT-Kenntnissen“ [EC00].

Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) ist als Mitglied der gemeinnützigen Organisation CEPIS in Deutschland Lizenznehmerin des ECDL. Ihre Tochtergesellschaft DLGI, die „führende deutsche Akkreditierungsagentur für IT-Zertifikate in der Aus- und Weiterbildung" [DL00], führt dabei ganzheitlich in Deutschland alle Aktivitäten aus [GI05].

Auf die Inhalte des Computer Führerscheins soll nicht weiter eingegangen werden und weder eine hohe Qualität, noch die weltweite Anerkennung oder der Nutzen dieses Zertifikats in Frage gestellt werden. Das folgende Zitat aus den Empfehlungen für ein Gesamtkonzept zur informatischen Bildung an allgemein bildenden Schulen, welches von der GI im Jahr 2000 veröffentlicht wurde, soll trotzdem zur Diskussion anregen:

„Das vorliegende Gesamtkonzept betont die Vermittlung von Hintergrundwissen in allen Phasen der informatischen Bildung, von der einfachen Anwendung eines Computers bis zur eigenen Gestaltung von Anwendungen. Es steht damit im Gegensatz zu den gescheiterten Konzepten der integrierten informationstechnischen Grundbildung und kontraproduktiven Konzepten wie z. B. einem „Internet-Führerschein“ oder einer „Bürgerinformatik“, die sich meist auf oberflächliche Bedienungsfähigkeiten durch die Schulung in der Handhabung einer bestimmten Version irgendeines Software-Produkts reduzieren. Die Forderungen nach einem Pflichtfach Informatik in der Sekundarstufe I sind aktueller denn je, weil andere Formen der Einbeziehung von Inhalten der Informatik die beklagten Defizite offensichtlich nicht beseitigt haben. Die Präzisierung und Abstimmung von Bildungszielen und -inhalten zwischen der Sekundarstufe II und der Sekundarstufe I ist eine folgerichtige Konsequenz“ [GI03], Seite 1.

04.02.2007 18:45

Kontakt
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