Die „Ständige Konferenz der Kultusminister der
Länder in der Bundesrepublik Deutschland“ wurde 1948 als Zusammenschluss
der für Bildung und Erziehung, Hochschulen und Forschung sowie kulturelle
Angelegenheiten zuständigen Minister bzw. Senatoren der Länder
gegründet.
Die Kultusministerkonferenz behandelt nach ihrer
Geschäftsordnung unter anderem Angelegenheiten der Bildungspolitik von
überregionaler Bedeutung.
Da die sich aus dem Kulturföderalismus ergebende
Länderhoheit über das Bildungswesen zu unterschiedlicher Umsetzung von
Bildung in den einzelnen Bundesländern führen kann, besteht eine der
wesentlichen Aufgaben der Kultusministerkonferenz darin, „durch Konsens
und Kooperation in ganz Deutschland für die Lernenden, Studierenden,
Lehrenden und wissenschaftlich Tätigen das erreichbare
Höchstmaß an Mobilität zu sichern“ [KMK04].
Daraus ergeben sich als abgeleitete Aufgaben:
die Übereinstimmung oder Vergleichbarkeit
von Zeugnissen und Abschlüssen zu vereinbaren,
auf die Sicherung von Qualitätsstandards in
Schule, Berufsbildung und Hochschule hinzuwirken,
die Kooperation von Einrichtungen der Bildung,
Wissenschaft und Kultur zu befördern.
Die Koordination erfolgt meist durch Empfehlungen,
Vereinbarungen bzw. Staatsabkommen. Zugunsten von mehr Toleranz und Vielfalt im
Bildungswesen soll auf Detailregelungen verzichtet werden. [KMK04]
Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA)
Die Allgemeine Hochschulreife, das Abitur, wird zwar
aufgrund der Kulturhoheit der Bundesländer durch Landesrecht geregelt, ist
aber eine bundesweit gültige schulische Abschlussqualifikation. Um die
Vergleichbarkeit der Abiturzeugnisse und einheitliche Maßstäbe zu
gewährleisten, ist „die Sicherung der Qualität dieser
Qualifikation eine der wichtigsten Aufgaben der Kultusministerkonferenz (KMK)“
[BBS01]. Aus diesem Grund erlässt sie als eine qualitätssichernde
Maßnahme Einheitliche
Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung (EPA), in denen „konkrete
Lern- und Prüfungsbereiche auf mittlerer Abstraktionsebene“ [KMK03]
festgelegt werden. Die Länder werden gebeten, diese in der Neufassung vom
15.02.2004 vorliegenden Einheitlichen
Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung für das Fach
Informatik spätestens zur Abiturprüfung im Jahr 2007 umzusetzen.
[EPA01]
„Der Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe
leistet einen spezifischen Beitrag zur Allgemeinbildung, indem er den Erwerb
eines systematischen, zeitbeständigen und über bloße
Bedienerfertigkeiten hinausgehenden Basiswissens über die Funktionsweise,
die innere Struktur sowie die Möglichkeiten und Grenzen von Informatiksystemen
ermöglicht“ [EPA011].
Die EPA Informatik sind in zwei große Teile
gegliedert, wobei sich der erste Teil mit der Festlegung für die
Gestaltung der Abiturprüfung beschäftigt und der zweite Teil
Aufgabenbeispiele für die schriftliche und mündliche Prüfung
bereitstellt.
Um ein einheitliches und angemessenes Anforderungsniveau in
den Prüfungsaufgaben zu erreichen, enthalten die Einheitlichen
Prüfungsanforderungen für das Fach Informatik
eine Beschreibung der Prüfungsgegenstände,
d. h. der nachzuweisenden Kompetenzen sowie der fachlichen Inhalte, an denen
diese Kompetenzen eingefordert werden sollen,
Kriterien, mit deren Hilfe überprüft
werden kann, ob eine Prüfungsaufgabe das anzustrebende Anspruchsniveau
erreicht,
Hinweise und Aufgabenbeispiele für die
Gestaltung der schriftlichen und mündlichen Prüfung sowie zu
alternativen Prüfungsformen.
Die Einheitlichen Prüfungsanforderungen erläutern
die in Prüfungen nachzuweisenden fachlichen Kompetenzen und differenzieren
zwischen Grund- und Leistungskursfach durch unterschiedlich akzentuierte
Aufgaben.
Um Einseitigkeiten zu vermeiden und Qualifikation in
möglichst großer Bandbreite zu überprüfen, soll bei dem
Entwurf einer Prüfungsaufgabe jede von den Prüflingen erwartete
Teilleistung mindestens einem von drei Anforderungsbereichen zugeordnet werden.
Anforderungsbereich I umfasst die Wiedergabe von bekannten Sachverhalten und
die Beschreibung und Verwendung bekannter Verfahren in einem begrenzten Gebiet.
Zu Anforderungsbereich II gehören die selbstständige Übertragung
des Gelernten auf vergleichbare neue Situationen und die Anwendung bekannter
Verfahren, Methoden und Prinzipien der Informatik zur Lösung eines neuen
Problems aus einem bekannten Problemkreis. Anforderungsbereich III enthält
sowohl die planmäßige Verarbeitung komplexer Gegebenheiten mit dem
Ziel der selbstständigen Gestaltung bzw. Deutung, als auch die bewusste
und selbstständige Auswahl und Anpassung geeigneter gelernter Methoden und
Verfahren in neuartigen Situationen.
Des Weiteren werden in den Einheitlichen Anforderungen in der Abiturprüfung Aufgabenarten
und Hinweise zum Erstellen schriftlicher und mündlicher
Prüfungsaufgaben gegeben sowie die erwarteten Prüfungsleistungen und
deren Bewertung beschrieben. [EPA01]
Bildungsstandards
Verschiedene Bildungsstudien, wie zum Beispiel die
PISA-Studie, haben gezeigt, dass das allgemein bildende Schulsystem in
Deutschland im internationalen Vergleich qualitativ nur im Mittelfeld liegt. Um
einerseits dieser Entwicklung entgegen zu wirken und andererseits die im
Bildungsföderalismus begründeten, deutlichen Unterschiede schulischer
Bildung in den einzelnen Bundesländern zu reduzieren, hat die
Kultusministerkonferenz in den Jahren 2003 und 2004 Bildungsstandards bis zum
Mittleren Schulabschluss vereinbart. Zunächst wurden Standards für
die Fächer Deutsch, Mathematik und Erste Fremdsprache, dann für die
Fächer Biologie, Chemie und Physik beschlossen, welche seit dem Schuljahr
2005/2006 für die Schulen aller Länder verbindlich eingeführt worden
sind. Die Einführung von Bildungsstandards hat auch dahingehend ihre
Berechtigung, dass eine länderübergreifende Vergleichbarkeit, die im
gymnasialen Bildungsgang das Abitur gewährleistet, auch im Bereich des
mittleren Schulabschlusses gesichert ist. Die Diskussion um Bildungsstandards
für das Fach Informatik wird in Kapitel 4.2 „Standards und
Zertifikate“ vertiefend angesprochen. Seitens der KMK sind derzeit keine
Bildungsstandards für das Fach Informatik geplant. [KMK05]