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Kulusministerkonferenz

Die ständige Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK)

Die „Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland“ wurde 1948 als Zusammenschluss der für Bildung und Erziehung, Hochschulen und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Minister bzw. Senatoren der Länder gegründet.

Die Kultusministerkonferenz behandelt nach ihrer Geschäftsordnung unter anderem Angelegenheiten der Bildungspolitik von überregionaler Bedeutung.

Da die sich aus dem Kulturföderalismus ergebende Länderhoheit über das Bildungswesen zu unterschiedlicher Umsetzung von Bildung in den einzelnen Bundesländern führen kann, besteht eine der wesentlichen Aufgaben der Kultusministerkonferenz darin, „durch Konsens und Kooperation in ganz Deutschland für die Lernenden, Studierenden, Lehrenden und wissenschaftlich Tätigen das erreichbare Höchstmaß an Mobilität zu sichern“ [KMK04].

Daraus ergeben sich als abgeleitete Aufgaben:

  • die Übereinstimmung oder Vergleichbarkeit von Zeugnissen und Abschlüssen zu vereinbaren,
  • auf die Sicherung von Qualitätsstandards in Schule, Berufsbildung und Hochschule hinzuwirken,
  • die Kooperation von Einrichtungen der Bildung, Wissenschaft und Kultur zu befördern.

  • Die Koordination erfolgt meist durch Empfehlungen, Vereinbarungen bzw. Staatsabkommen. Zugunsten von mehr Toleranz und Vielfalt im Bildungswesen soll auf Detailregelungen verzichtet werden. [KMK04]

    Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA)

    Die Allgemeine Hochschulreife, das Abitur, wird zwar aufgrund der Kulturhoheit der Bundesländer durch Landesrecht geregelt, ist aber eine bundesweit gültige schulische Abschlussqualifikation. Um die Vergleichbarkeit der Abiturzeugnisse und einheitliche Maßstäbe zu gewährleisten, ist „die Sicherung der Qualität dieser Qualifikation eine der wichtigsten Aufgaben der Kultusministerkonferenz (KMK)“ [BBS01]. Aus diesem Grund erlässt sie als eine qualitätssichernde Maßnahme Einheitliche Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung (EPA), in denen „konkrete Lern- und Prüfungsbereiche auf mittlerer Abstraktionsebene“ [KMK03] festgelegt werden. Die Länder werden gebeten, diese in der Neufassung vom 15.02.2004 vorliegenden Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung für das Fach Informatik spätestens zur Abiturprüfung im Jahr 2007 umzusetzen. [EPA01]

    „Der Informatikunterricht in der gymnasialen Oberstufe leistet einen spezifischen Beitrag zur Allgemeinbildung, indem er den Erwerb eines systematischen, zeitbeständigen und über bloße Bedienerfertigkeiten hinausgehenden Basiswissens über die Funktionsweise, die innere Struktur sowie die Möglichkeiten und Grenzen von Informatiksystemen ermöglicht“ [EPA011].

    Die EPA Informatik sind in zwei große Teile gegliedert, wobei sich der erste Teil mit der Festlegung für die Gestaltung der Abiturprüfung beschäftigt und der zweite Teil Aufgabenbeispiele für die schriftliche und mündliche Prüfung bereitstellt.

    Um ein einheitliches und angemessenes Anforderungsniveau in den Prüfungsaufgaben zu erreichen, enthalten die Einheitlichen Prüfungsanforderungen für das Fach Informatik

  • eine Beschreibung der Prüfungsgegenstände, d. h. der nachzuweisenden Kompetenzen sowie der fachlichen Inhalte, an denen diese Kompetenzen eingefordert werden sollen,
  • Kriterien, mit deren Hilfe überprüft werden kann, ob eine Prüfungsaufgabe das anzustrebende Anspruchsniveau erreicht,
  • Hinweise und Aufgabenbeispiele für die Gestaltung der schriftlichen und mündlichen Prüfung sowie zu alternativen Prüfungsformen.

  • Die Einheitlichen Prüfungsanforderungen erläutern die in Prüfungen nachzuweisenden fachlichen Kompetenzen und differenzieren zwischen Grund- und Leistungskursfach durch unterschiedlich akzentuierte Aufgaben.

    Um Einseitigkeiten zu vermeiden und Qualifikation in möglichst großer Bandbreite zu überprüfen, soll bei dem Entwurf einer Prüfungsaufgabe jede von den Prüflingen erwartete Teilleistung mindestens einem von drei Anforderungsbereichen zugeordnet werden. Anforderungsbereich I umfasst die Wiedergabe von bekannten Sachverhalten und die Beschreibung und Verwendung bekannter Verfahren in einem begrenzten Gebiet. Zu Anforderungsbereich II gehören die selbstständige Übertragung des Gelernten auf vergleichbare neue Situationen und die Anwendung bekannter Verfahren, Methoden und Prinzipien der Informatik zur Lösung eines neuen Problems aus einem bekannten Problemkreis. Anforderungsbereich III enthält sowohl die planmäßige Verarbeitung komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel der selbstständigen Gestaltung bzw. Deutung, als auch die bewusste und selbstständige Auswahl und Anpassung geeigneter gelernter Methoden und Verfahren in neuartigen Situationen.

    Des Weiteren werden in den Einheitlichen Anforderungen in der Abiturprüfung Aufgabenarten und Hinweise zum Erstellen schriftlicher und mündlicher Prüfungsaufgaben gegeben sowie die erwarteten Prüfungsleistungen und deren Bewertung beschrieben. [EPA01]

    Bildungsstandards

    Verschiedene Bildungsstudien, wie zum Beispiel die PISA-Studie, haben gezeigt, dass das allgemein bildende Schulsystem in Deutschland im internationalen Vergleich qualitativ nur im Mittelfeld liegt. Um einerseits dieser Entwicklung entgegen zu wirken und andererseits die im Bildungsföderalismus begründeten, deutlichen Unterschiede schulischer Bildung in den einzelnen Bundesländern zu reduzieren, hat die Kultusministerkonferenz in den Jahren 2003 und 2004 Bildungsstandards bis zum Mittleren Schulabschluss vereinbart. Zunächst wurden Standards für die Fächer Deutsch, Mathematik und Erste Fremdsprache, dann für die Fächer Biologie, Chemie und Physik beschlossen, welche seit dem Schuljahr 2005/2006 für die Schulen aller Länder verbindlich eingeführt worden sind. Die Einführung von Bildungsstandards hat auch dahingehend ihre Berechtigung, dass eine länderübergreifende Vergleichbarkeit, die im gymnasialen Bildungsgang das Abitur gewährleistet, auch im Bereich des mittleren Schulabschlusses gesichert ist. Die Diskussion um Bildungsstandards für das Fach Informatik wird in Kapitel 4.2 „Standards und Zertifikate“ vertiefend angesprochen. Seitens der KMK sind derzeit keine Bildungsstandards für das Fach Informatik geplant. [KMK05]

    01.02.2007 17:04