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Informatik in der Sekundarstufe I

Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht, in welchen Bundesländern und in welchem Rahmen ein eigenständiges Fach Informatik innerhalb der Sekundarstufe I angeboten wird. Da es sich hier um ein eigenes Unterrichtsfach handelt, repräsentieren die Zahlen in den Tabellenfeldern das Unterrichtsvolumen in der Einheit Wochenstunden. In vielen Bundesländern wird, bzw. wurde das Abitur nach zwölf Schuljahren eingeführt, sodass die Oberstufe oft bereits mit Klasse 10 beginnt, die trotzdem auch hier berücksichtig ist, sofern sie nicht exklusiv dem Oberstufenkurs zugeschrieben wird.

Tabelle 144: Schulfach Informatik in der Sekundarstufe I

 

Informatik in der Sekundarstufe I

Rahmenpl. (JJ)

HS

RS

Gym

HS

RS

Gym

Kl.

5

6

7

8

9

10

5

6

7

8

9

10

5

6

7

8

9

10

BW

 

 

 

2

04

04

04

BY

 

2

 

2

 

2

04

00

04

BE

 

 

2

 

2

 

06

06

BB*

Oberschule/Gym:

 

2

 

3

 

02

02

HB*

 

 

 

 

 

 

HH*

 

2-3

 

3

 

2

04

03

04

HE

 

 

 

 

 

 

MV *

Regionalschule/Gym:

3

 

1-

2

 

02

02

NI

 

 

2

 

 

93

 

NW*

 

2

 

2

 

2

94

94

02

RP

 

 

 

2

 

 

05

SL*

Erw. Realschule/Gym:

 

2

 

 

 

 

SN*

Mittelschule/Gym:

 

1

 

1

 

04

04

ST*

Sekundarschule/Gym:

 

2

 

2

 

 

04

04

SH*

 

 

 

 

 

 

TH*

Regelschule/Gym:

 

1

 

1

 

 

01

01

Die Tabelle zeigt, dass an den meisten Schulen ein eigenständiges Schulfach Informatik im Wahl- oder Wahlpflichtbereich angeboten wird, ein Pflichtfach bleibt jedoch eine seltene Ausnahme. An dieser Stelle muss man feststellen, dass in Bremen, Hessen und Schleswig-Holstein ein Unterrichtsfach Informatik für die Sekundarstufe I völlig fehlt.

Ebenso wie im vorangehenden Kapitel zur informatischen Grundbildung und unter den selben, dort ausführlich dargelegten Kriterien und Bedingungen, soll auch an dieser Stelle eine gegenüberstellende Rangfolge nicht fehlen, welche Pflichtcharakter und Stundenumfang, weniger die tatsächliche Qualität des Unterrichts vergleichen kann.

1.      Hier sei an erster Stelle Sachsen genannt, da es an allen Schulen ein Pflichtfach Informatik von Klassenstufe 7 bis 10 im Umfang von einer Wochenstunde gibt. Die Lehrpläne sind von 2004 und stellen die Lerninhalte und -ziele deutlich dar.

2.      In Bayern wird Informatik an der Hauptschule als Wahlfach, an der Realschule als Wahlpflichtfach von Klasse 8 bis 10 im Umfang von 2 Wochenstunden angeboten. Zusätzlich ist ein durchgehendes Fach Informationstechnik an der Realschule geplant. Schüler, die sich für ein naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium entscheiden, werden in Klasse 9 und 10 im Pflichtfach Informatik unterrichtet, welches 2 Wochenstunden umfasst.

3.      Mecklenburg-Vorpommern bietet den Regionalschülern die Möglichkeit das ohnehin zur Grundbildung integrativ unterrichtete Fach AWT und Informatik zusätzlich im Umfang von 3 Wochenstunden als Wahlpflichtfach zur Profilbildung zu belegen. Am Gymnasium kann Informatik in Klasse 9 und 10 als Wahlpflichtfach belegt werden. Außerdem besteht eine einjährige Belegungspflicht für das Fach Informatik, sofern keine dritte Fremdsprache belegt wurde [MV01].

4.      An Hamburgs Haupt- und Realschulen kann Informatik im Wahlpflichtbereich ab Klasse 7 belegt werden, der Unterricht findet im Umfang von 2 bis 3 Wochenstunden statt. An der Integrierenden Gesamtschule beginnt das meist 3 Wochenstunden betragende Wahlpflichtfach Informatik ebenfalls ab Klasse 7, kann aber auch ab Klasse 9 als zweijähriger Kurs belegt werden. Am Gymnasium startet das Wahlpflichtfach Informatik ab Klasse 8 und hat ein Volumen von 2 Wochenstunden.

5.      Im Saarland und in Brandenburg kann an der Erweiterten Realschule bzw. der Oberschule der zweistündige Wahlpflichtunterricht in Klasse 9 und 10 belegt werden, am Gymnasium Brandenburgs beträgt der Umfang 3 Wochenstunden. In Thüringen gibt es ein einstündiges Wahlfach Informatik, welches an der Regelschule von Klasse 8 bis 10, am Gymnasium von Klasse 8 bis 9 belegt werden kann. Nordrhein-Westfalen bietet allen Schülern ein zweistündiges Wahlpflichtfach in den Klassenstufen 9 und 10. An den Hauptschulen Typ B werden die Inhalte in den Pflichtbereich integriert. Berlins Realschulen und Gymnasien unterrichten Informatik als Wahlpflichtfach ab Klassenstufe 8 im Umfang von 2 Wochenstunden.

6.      In Rheinland-Pfalz gibt es zurzeit lediglich das Wahlfach Informatik am Gymnasium, das in Klasse 9 und 10 mit 2 Wochenstunden angeboten wird. Es wird jedoch die Einführung eines Wahlpflichtfachs Informationstechnologie diskutiert [RP06]. Niedersachsen bietet nur für Realschüler ein zweistündiges Wahlpflichtfach in Klasse 9 und 10, deren Inhalte auf Rahmenrichtlinien von 1993 basieren.

7.      In Baden-Württemberg steht lediglich eine zweistündige AG Informatik in Klassenstufe 10 zur Wahl. Sachsen-Anhalt bietet kein eigenständiges Fach Informatik in der Sekundarstufe I an. Jedoch beinhaltet das Wahlpflichtfach Moderne Medienwelten, welches an der Sekundarschule von Klasse 7 bis 10 und am Gymnasium in Klassenstufe 9 belegt werden kann, einige Themenbereiche mit Informatikbezug.

04.02.2007 18:32

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