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Informatik in der gymnasialen OberstufeDie folgende Tabelle veranschaulicht die Positionierung des Informatikunterrichts in der gymnasialen Oberstufe. Da für die Wahl als Prüfungsfach im Abitur eine Belegungspflicht über drei Schuljahre besteht, sind immer drei Oberstufenjahre angegeben, auch wenn die Klassenstufe 10 oft bereits in der Tabelle des vorigen Kapitels eingebracht wurde. Tabelle 145: Informatik in der Oberstufe
Bei dem Blick auf die voranstehende Tabelle (145) fällt positiv auf, dass neun der sechzehn Bundesländer in der Oberstufe mit Lehrplänen arbeiten, welche zum Zeitpunkt der Entstehung dieser Arbeit drei Jahre und jünger sind. Weitere Lehrplanüberarbeitungen sind im Rahmen der Oberstufenreformen vieler Länder zu erwarten. Da jedes Bundesland das Fach Informatik in der Oberstufe anbietet, seien im Folgenden keine Ranglisten aufgeführt, sondern die Bundesländer in alphabetischer Reihenfolge kurz mit den Merkmalen des jeweiligen Oberstufenunterrichts beschrieben. Eine Ausnahmeposition nimmt jedoch Bayern ein, die Entscheidung des Schülers für den gymnasialen Bildungsgang naturwissenschaftlich-technologischer Ausrichtung vorausgesetzt, da nur hier eine Belegungspflicht für das Unterrichtsfach Informatik besteht. Negativ zu vermerken ist, dass die Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen sowie Sachsen-Anhalt lediglich einen Grundkurs Informatik anbieten. In Sachsen macht die Entwicklung der Oberstufeninformatik mit der im August 2008 in Kraft tretenden Oberstufenreform sogar einen Schritt zurück. So kann hier das Fach Informatik dann nur noch unter Verzicht auf andere Fächer als zweistündiges Wahlfach belegt werden. In Baden-Württemberg gibt es lediglich einen zweistündigen Kurs in der Oberstufe. Kann sowohl der Besuch der Informatik AG in Klasse 10 als auch der Besuch der zwei Kursstufenjahre nachgewiesen werden, so kann Informatik als mündliches Prüfungsfach in das Abitur eingebracht werden. Am naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium in Bayern besteht Belegungspflicht für das dreistündige Fach Informatik. An der bayerischen Oberstufe gibt es keine Differenzierung in Grund- und Leistungskurse, sondern es müssen 2 Seminare im Umfang von je 2 Wochenstunden in den Jahrgangsstufen 11 bis 12-1 belegt werden. Es ist geplant, das Seminar Informatik auch an Gymnasien mit anderer Ausbildungsrichtung anzubieten, wobei sich die Inhalte aufgrund des fehlenden Vorwissens aus dem Pflichtfach der Mittelstufe unterscheiden werden. Der Oberstufenlehrplan befindet sich noch im Entwurfstadium. In der Berliner Oberstufe kann Informatik als dreistündiger Grundkurs oder als fünfstündiger Leistungskurs belegt werden. Um den Kurs als Prüfungsfach in das Abitur einzubringen, ist die Teilnahme am Wahlpflichtunterricht der Klassen 9 und 10, bzw. die Teilnahme am dreistündigen Wahlpflichtunterricht der Klassenstufe 10, obligatorisch. In Brandenburg konnte Informatik bisher als Grund- und Leistungskurs belegt werden, auch wenn der Wahlpflichtunterricht der Sekundarstufe I nicht besucht wurde. Dies wird sich mit dem Wegfall der Klassenstufe 11 und der Verkürzung der Schulzeit auf 12 Jahre jedoch ändern. In Bremen stehen den Wahlpflichtfächern in der Einführungsphase in Klassenstufe 10 zwei bis drei Wochenstunden zur Verfügung, in der Hauptphase kann Informatik als Grund- oder Leistungskurs belegt werden. In Hamburg kann Informatik in der Studienstufe der gymnasialen Oberstufe als Grund- oder Leistungskurs belegt werden. Damit Informatik als Abiturfach gewählt werden kann, ist die Teilnahme am zweistündigen Wahlpflichtunterricht der Klassenstufe 10 obligatorisch. In Hessen wird das Unterrichtsfach Informatik im ersten Jahr der Oberstufe als Grundkurs angeboten und kann anschließend als Grund- oder Leistungskurs fortgeführt werden. In Mecklenburg-Vorpommern haben die Schüler am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe die Möglichkeit, Informatik als zweistündiges Fach oder als eines von sechs vierstündigen Hauptfächern zu wählen. In Niedersachsen basiert der Informatikunterricht der gymnasialen Oberstufe auf Richtlinien von 1993. Zur Zeit der Entstehung dieser Arbeit kann Informatik von Klassenstufe 11 bis 13 als Grundkurs belegt und als drittes oder viertes Fach in das Abitur eingebracht werden. Ob es im Zuge der Umstellung auf das 8-stufige Gymnasium und der Neuordnung der Oberstufe zu einer Überarbeitung der Rahmenrichtlinien kommt ist nicht bekannt. In Nordrhein-Westfalen kann Informatik zur Zeit der Entstehung dieser Arbeit als dreistündiger Grundkurs in der Einführungsphase belegt und als Grund- oder Leistungskurs in der Qualifikationsphase fortgesetzt werden. In Rheinland-Pfalz kann Informatik als dreistündiges Grund- oder als fünfstündiges Leistungsfach von Jahrgangsstufe 11 bis 13 belegt werden, wobei das Leistungsfach hier nicht von der Wahl einer Naturwissenschaft oder Mathematik als weiteres Leistungsfach befreit. In der gymnasialen Oberstufe des Saarlands kann Informatik zunächst als zweistündiges Fach in der Einführungsphase ab Jahrgangsstufe 10, dann ab Klasse 11 in der Hauptphase als dreistündiger Grund- oder als fünfstündiger Leistungskurs belegt werden. In Sachsen war bisher die Wahl eines zweistündigen Grundkurses möglich. Mit dem in Kraft treten der Reform der gymnasialen Oberstufe zum 01.08.2008 kann Informatik lediglich als zweistündiger Wahlgrundkurs belegt werden, sofern eines der beiden Fächer Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft oder Geographie abgewählt wird. Das Fach kann weiterhin in das Abitur eingebracht werden. Sachsen-Anhalt bietet über die gesamte Oberstufe ein zweistündiges Wahlpflichtfach Informatik an, welches als fünftes, mündliches Fach in das Abitur eingebracht werden kann. In Schleswig-Holstein kann zur Entstehung dieser Arbeit Informatik als Grundkurs belegt werden. Mit dem Schuljahr 2008/09 findet eine Reform der gymnasialen Oberstufe statt, in der das bisherige Kurssystem durch ein Profilsystem ersetzt wird, so dass eine Anpassung der Lehrpläne zu erwarten ist. In Thüringen kann Informatik als dreistündiges Grund- oder als sechsstündiges Leistungsfach gewählt werden, wobei die Teilnahme am Informatikunterricht ab Klasse 9 für die Wahl des Leistungskurses obligatorisch ist. |
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