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Informatische Grundbildung

Die folgende Tabelle dient der Übersicht über die informatische Grundbildung in den verschiedenen Bundesländern, welche in der Sekundarstufe I stattfindet. Die Abkürzungen der Bundesländer sind in alphabetischer Reihenfolge des ausgeschriebenen Namens sortiert und können im Anhang „Abkürzungen in Tabellen“ nachgeschlagen werden. Die Tabelle unterteilt die verschiedenen Schulformen in die Klassenstufen 5 bis 10 der Sekundarstufe I und zeigt, wo die Grundbildung stattfindet. Sofern im Rahmenplan ein Stundenumfang genannt wird, ist dieser in den entsprechenden Feldern festgehalten. Außerdem enthält die Tabelle das Erscheinungsjahr des Lehrplans.

Tabelle 143: Informatische Grundbildung der Länder

 

Informatische Grundbildung

Rahmenpl. (JJ)

HS

RS

Gym

HS

RS

Gym

Kl.

5

6

7

8

9

10

5

6

7

8

9

10

5

6

7

8

9

10

BW

 

 

 

04

04

04

BY

 

 

 

 

 

56

 

 

 

04

BE

 

n.o. 28

 

 

n.o. 28

 

 

n.o. 28

 

06

06

06

BB*

Oberschule/Gym:

 

ca. 80

 

ca. 80

 

01

01

HB*

 

 

 

 

02

02

HH*

ca. 24

 

 

 

 

 

04

04

04

HE

mindestens 16

mindestens 16

 

 

 

 

 

MV *

Regionalschule/Gym:

ca. 112

ca. 124

 

02

02

NI

 

 

 

 

 

 

NW*

 

ca. 60

 

 

ca. 60

 

 

ca. 60

 

90

90

90

RP

 

 

 

00

 

 

SL*

Erw. Realschule/Gym:

ca. 24

 

ca. 40

 

 

 

01

SN*

Mittelschule/Gym:

ca. 26

 

ca. 26

 

 

04

04

ST*

Sekundarschule/Gym:

 

30

28

 

56

 

 

04

04

SH*

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

TH*

Regelschule/Gym:

84

 

84

 

 

02

02

Die Tabelle zeigt, dass eine informatische Grundbildung, meist integrativ realisiert, nahezu an allen Schulen der verschiedenen Bundesländer zu finden ist. Jedoch gibt es nicht immer Richtlinien, Rahmenpläne oder Empfehlungen, so wird die Umsetzung nicht selten den Schulen selbst überlassen, auch Angaben zu einem angestrebten Stundenvolumen fehlen oft.

Im Rahmen der Analyse informatischer Grundbildung stellt sich selbstverständlich die Frage einer Rangfolge der Bundesländer, was sich allerdings besonders in diesem Bereich der frühen, Grundlagen schaffenden, informatischen Schulbildung als sehr kompliziert erweist, vor allem aufgrund des Fehlens obligatorischer Rahmenpläne. Daher soll die folgende Rangfolge keine Rangliste im strengen Sinne darstellen, sondern resultiert lediglich aus einem Vergleich von in Richtlinien und Empfehlungen festgehaltenen Fakten und kann keineswegs die tatsächliche Qualität des Unterrichts widerspiegeln. Deshalb stehen jene Bundesländer, für die keine Richtlinien, Rahmenpläne oder sonstige Handreichungen und Empfehlungen existieren, in denen konkrete Ziele und Zeitvorgaben formuliert sind, auf einer Stufe. Für den Vergleich der informatischen Grundbildung der anderen Länder werden Stundenumfang und Pflichtcharakter einbezogen, wobei die Übergänge sicherlich fließend sind.

1.      Mecklenburg-Vorpommern sei als erstes Bundesland besonders hervorgehoben, da neben einer integrativ in verschiedenen Hauptfächern der Klassenstufen 5 und 6 stattfindenden Informatischen Grundbildung, in welcher Textverarbeitung und Kommunikation behandelt werden, das Pflichtfach AWT und Informatik an allen Schulen von Klasse 5 bis 10 unterrichtet wird, wobei je nach Schulform ca. 112 bis 124 Gesamtstunden für informatische Inhalte zur Verfügung stehen.

2.      Weiterhin seien an dieser Stelle Sachsen und Bayern positiv erwähnt. Sachsen für das in Klassenstufe 5 und 6 aller Schulen stattfindende Fach Technik/Computer, auch wenn der Fokus hier auf technischen Aspekten liegt und informatische Inhalte nur ca. 26 Gesamtstunden betragen. Bayern bietet an der Haupt- und der Realschule nur eine integrative Informationstechnische Grundbildung von Klassenstufe 5 bis 7, dafür gibt es an allen Gymnasien das Pflichtfach Natur und Technik in Klasse 6 und 7,  in dem eine Wochenstunde nur für informatische Inhalte zur Verfügung steht. Auch Thüringen bietet mit dem verbindlichen Fach Medienkunde von Klassenstufe 5 bis 7 an allen Schulen einen durchaus brauchbaren Beitrag zur informatischen Grundbildung. Zwar werden Medien generell behandelt, aber es sind auch einige Module zu Computer/Internet vorhanden.

3.      An dieser Stelle sei die informatische Grundbildung an der Sekundarschule des Landes Sachsen-Anhalt genannt. Hier gibt es den Pflichtkurs Einführung in die Arbeit mit dem PC in Klassenstufe 7 oder 8 mit einem Stundenvolumen von ca. 30 Stunden. Dazu werden im Fach Wirtschaft-Technik von Klasse 7 bis 10 ca. 28 Stunden informatische Pflichtinhalte unterrichtet. Leider findet der Einführungskurs am Gymnasium nur im Wahlpflichtbereich statt.

4.      In Baden-Württemberg ist die Informationstechnische Grundbildung als integratives Konzept innerhalb der gesamten Sekundarstufe I aller Schulen realisiert und die zu erreichenden Ziele werden durch Bildungsstandards im „Bildungsplan 2004“ recht deutlich konkretisiert, ein verpflichtender Stundenumfang wird jedoch leider nicht festgelegt. In Bremen gibt es die ebenfalls über die gesamte Sekundarstufe I aller Schulen verteilte integrative Medienbildung, die viele informatische Inhalte einschließt.

5.      In Hessen soll die integrative Informations- und Kommunikationstechnische Grundbildung innerhalb verschiedener Fächer stattfinden, wobei Arbeitslehre hier die Funktion des Leitfachs übernimmt. In Klassenstufe 5 ist eine sechzehnstündige Einführung in die Arbeit mit dem Computer vorgesehen. Für das Gymnasium existiert eine Handreichung, in der Zielsetzung und Aufbau genauer beschrieben sind und deren Module zum Abschluss der Mittelstufe behandelt sein müssen. Außerdem nimmt Hessen eine Sonderstellung ein, da es das erste Bundesland darstellt, welches einen Rahmenvertrag mit der DLGI abgeschlossen hat, um die Schüler zur freiwilligen Teilnahme an deren Zertifikatsprüfung „Europäischer Computer Führerschein“ zu ermutigen. Siehe dazu auch Kapitel 4.2.2 „Zertifikate“.

6.      Auch in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen findet die Informations- und Kommunikationstechnische Grundbildung integrativ und mit einem Gesamtstundenvolumen von ca. 60 Stunden ab Jahrgangsstufe 7 statt. Dabei ist die Schrift zum Orientierungsrahmen in Brandenburg erheblich aktueller und beschreibt die Umsetzung des Unterrichts etwas konkreter als Nordrhein-Westfalens vorläufige Richtlinien von 1990. An der Erweiterten Realschule des Saarlands sind innerhalb des Fachs Arbeitslehre in Klassenstufe 5 und 6 etwa 24 Stunden für Inhalte mit Informatikbezug reserviert. Am Gymnasium soll die Informationstechnische Grundbildung etwa 40 Stunden einnehmen und in der Jahrgangsstufe 5 vor allem innerhalb der Hauptfächer unterrichtet werden, wobei die konkrete Umsetzung weitgehend der Schule überlassen wird.

7.      An den Hauptschulen in Rheinland-Pfalz findet die Informationstechnische Grundbildung innerhalb des Fachs Arbeitslehre statt. An Realschulen gibt es das Wahlpflichtfach Textverarbeitung und an Gymnasien soll eine Grundbildung auf verschiedene Fächer verteilt stattfinden. In Hamburg wird an allen Schulen im Bereich Daten und Informationen des Fachs NWT informatische Basisbildung vermittelt. In Schleswig-Holstein soll der Umgang mit dem Computer im Sinne einer Informationstechnischen Grundbildung innerhalb der Sekundarstufe I erlernt werden.

8.      In Berlin soll die Informationstechnische Grundbildung innerhalb der Klassenstufen 7 und 8 erfolgen. Der Lehrplan ist von 2006 und weist die Ziele klar aus, die Umsetzung ist für die Realschulen und Gymnasien jedoch nicht obligatorisch [BE02]. Die Tatsache, dass die ITG am Gymnasium nur unter Verzicht auf Wahlpflichtfach II genossen werden kann, sei hier negativ hervorgehoben. In Niedersachsen ist keine Information zur informatischen Grundbildung bekannt.

04.02.2007 18:25

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