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NiedersachsenZusammenfassung der informatischen Schulbildung in NiedersachsenNach der vierjährigen Grundschule wechseln die Schüler in Niedersachsen auf die Haupt-, Realschule, das Gymnasium oder die alle Schularten umfassende Gesamtschule. Es existieren Rahmenrichtlinien für das Wahlpflichtfach Informatik an der Realschule der Klassenstufen 9 und 10 sowie für das Grundkursfach Informatik der gymnasialen Oberstufe. Wird das Fach in der Vorstufe mit zwei Kursen und der Kursstufe mit vier Kursen durchgehend belegt, so kann es als drittes oder viertes Prüfungsfach im Abitur gewählt werden [NI02]. Tabelle 57: Positionierung des Informatikunterrichts in Niedersachsen
Wahlpflichtfach Informatik an der RealschuleDer Informatikunterricht in der Realschule soll die Schüler dazu befähigen, die Möglichkeiten und Grenzen der Informationstechnologie sowie deren Auswirkungen auf die Gesellschaft zu erkennen und zu beurteilen. Dabei sollen nicht nur die Grundthemen der Informatik, die Information und ihre systematische Verarbeitung, behandelt werden, sondern weiterhin sollen im Informatikunterricht verschiedene Aspekte zu Datenschutz und Datensicherheit sowie weitere gesellschaftsrelevante Themen zur Sprache kommen. An der niedersächsischen Realschule kann das Schulfach Informatik innerhalb des Wahlpflichtbereichs gewählt werden und wird in Klasse 9 und 10 im Umfang von 2 Wochenstunden unterrichtet. Gemäß den Rahmenrichtlinien ergeben sich die Lernziele und Inhalte aus bestimmten Teilbereichen der Praktischen und Technischen Informatik sowie aus weiteren Teilbereichen der Angewandten Informatik. Die jeweiligen Teilbereiche dieser beiden Hauptbereiche werden in der nachfolgenden Tabelle übersichtlich dargestellt. Tabelle 58: Bereiche und zugeordnete Teilbereiche
Anhand von fünfzehn Themenkreisen, deren Themen und Inhalte diesen oben genannten Teilbereichen zugeordnet werden können, wird der Unterrichtsstoff erschlossen, wobei von den in den Rahmenrichtlinien aufgeführten Themenkreisen abgewichen werden kann, sofern die alternativ eingesetzten Themen und Inhalte die eigentliche Intention erfüllen. Der erste Themenkreis dient dabei besonders der Angleichung unterschiedlicher Vorkenntnisse der Schüler und der Einübung der Rechnerhandhabung. Die nachfolgende Tabelle listet sämtliche in den Rahmenrichtlinien aufgeführten Themenkreise auf und zeigt welchen Teilbereichen der Informatik (Abkürzungen und Teilbereiche können der Tabelle 58 entnommen werden) deren Themen und Inhalte zugeordnet werden können. Außerdem wird der empfohlene Stundenumfang zur Behandlung der jeweiligen Themenkreise mit in der Tabelle aufgeführt. Tabelle 59: Themenkreise und zugeordnete Teilbereiche der Informatik
Zusätzlich sollen in allen Themenkreisen an passender Stelle die gesellschaftlichen Aspekte und der Datenschutz, die Rechnerorganisation sowie das Betriebssystem behandelt werden. Informatik in der gymnasialen OberstufeZum Zeitpunkt der Entstehung dieser Arbeit beginnt die Vorstufe der gymnasialen Oberstufe in Niedersachsen mit der 11. Klasse, die Kursstufe umfasst die Klassenstufen 12 und 13. Wird das Fach Informatik in der Vorstufe mit zwei Kursen und in der Kursstufe mit vier Kursen belegt, so kann es als drittes oder viertes Fach in das Abitur eingebracht werden. Die Einführung des 8-stufigen Gymnasiums sowie die Neuordnung der Oberstufe in ein Profilsystem sind beschlossen, aber es ist nicht bekannt, ob in diesem Zuge eine Überarbeitung der Rahmenrichtlinien Informatik geplant ist. Die aktuellen Rahmenrichtlinien von 1993 unterteilen die fachspezifischen Ziele in die drei Bereiche Werkzeuge und Methoden der Informatik, Funktionsprinzipien von Hard- und Software-Systemen einschließlich theoretischer bzw. technischer Modellvorstellungen sowie Anwendungen von Hard- und Software-Systemen und deren gesellschaftliche Auswirkungen. Die folgenden Tabellen zeigen diese drei Bereiche und deren zugeordnete Unterrichtsinhalte. Tabelle 60: Bereich 1: Werkzeuge und Methoden der Informatik
Im Bereich Werkzeuge und Methoden der Informatik werden Grundlagen des Problemlösens mithilfe eines Computers vermittelt und dabei wird anhand einfacher Probleme aus der Erfahrungswelt der Schüler der Algorithmusbegriff herausgearbeitet. Außerdem lernen die Schüler typische Einsatzbereiche und exemplarische Anwendungen des Computers sowie verschiedene Datentypen, -strukturen und -modelle kennen. Tabelle 61: Bereich 2: Funktionsprinzipien von Hard- und
Software-Systemen ein-
Im zweiten Bereich werden die Funktionsprinzipien von Hard- und Software-Systemen einschließlich theoretischer bzw. technischer Modellvorstellungen vermittelt. Hier lernen die Schüler den Zusammenhang zwischen Hard- und Software kennen. Außerdem werden das Prinzip der Digitalisierung sowie theoretische Grundlagen erschlossen, wobei mindestens zwei der drei hier aufgeführten theoretischen Grundlagenthemen im Unterricht behandelt werden müssen. Tabelle 62: Bereich 3: Anwendungen von Hard- und Software-Systemen
und deren
Der dritte Bereich widmet sich den Anwendungen von Hard- und Software-Systemen und deren gesellschaftliche Auswirkungen. Hier soll zum einen die Arbeit mit Anwendersoftware geübt, zum anderen die Chancen und Gefahren in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit diskutiert werden. Die Schüler lernen die Einflüsse der Informationstechnologie auf die Gesellschaft und die Grenzen eines verantwortbaren Computereinsatzes kennen. In der Vorstufe soll sowohl in selbstständiger als auch in Gruppenarbeit ein breites Spektrum informatischen Wissens vermittelt werden. Dafür schlagen die Rahmenrichtlinien Inhalte aus den Bereichen 1 und 3 vor. Weiterhin sollen die Schüler bereits hier die Grundbegriffe einer höheren Programmiersprache kennen lernen, wobei nicht die Sprachdetails, sondern die Methoden des Problemlösens mit dem Computer im Vordergrund stehen, sodass die Programmiersprache lediglich als Hilfsmittel zur Umsetzung von Algorithmen dient, deren Entwicklung, Analyse und Darstellung hervorgehoben wird. Die erworbenen Grundkenntnisse sollen in der Kursstufe im Sinne eines Spiralcurriculums vertieft werden. Anhand komplexer werdender Aufgabenstellungen vermittelt der Unterricht typische Denkweisen der Informatik. Daher bildet neben dem Bereich 2 auch die Fortsetzung des dritten Teilbereiches von Bereich 1, die Entwicklung von Lösungen, einen Unterrichtsschwerpunkt. Die Rahmenrichtlinien empfehlen die Verzahnung der drei spezifizierten Bereiche zu verdeutlichen, indem möglichst jeder Kurs Inhalte aus allen Bereichen behandelt. Außerdem soll die Durchführung eines Software-Projekts innerhalb der Kursstufe die wichtigen Phasen, die bei der Softwareentwicklung durchlaufen werden, verdeutlichen. [NI02] Download als PDF-Datei |
KontaktTU-Dresden Fakultät Informatik Institut für Software- und Multimediatechnik Arbeitsgruppe Didaktik der Informatik Verantwortlicher Hochschullehrer: Prof. Dr. paed. habil. Steffen Friedrich ![]() Betreut von: Dr. rer. nat. Bettina Timmermann ![]() Bearbeitet von: Moritz Weeger ![]() |